Nachlassinsolvenz Petra Stevermüer

Das Amtsgericht Cuxhaven hat Rechtsanwalt Christoph Henningsmeier mit Beschluss vom 17.05.2017 (AZ: 12 IN 71/17) zum vorläufigen Insolvenzverwalter über den Nachlass der im März 2017 verstorbenen Steuerberaterin Petra Stevermüer ernannt.

Frau Stevermüer war seit über 25 Jahren als Steuerberaterin selbstständig und hatte zuletzt unter eine Steuerberatungskanzlei mit 11 Mitarbeitern, u. a. einer angestellten Steuerberaterin, geführt. Der Kanzleibetrieb wird in vollem Umfang aufrecht erhalten. Die Gehaltszahlungen der Mitarbeiter sind sichergestellt. Mit Zustimmung der Agentur für Arbeit wird das Insolvenzgeld der Arbeitnehmer für die Monate Mai bis Juli 2017 vorfinanziert.
 
Der auf Unternehmensfortführungen und Restrukturierungen spezialisierte vorläufige Insolvenzverwalter beabsichtigt, die Steuerberatungskanzlei nach der Insolvenzeröffnung im Wege einer übertragenden Sanierung zu veräußern und hierdurch sämtliche Arbeitsplätze zu erhalten.

Zurück