Unser Spezialgebiet:
Werte sichern und schaffen.
Insolvenzverwaltung
Ein Schwerpunkt unserer Sozietät ist die Insolvenzverwaltung. Neben den drei Partnern werden derzeit vier weitere Rechtsanwälte als Insolvenzverwalter und Treuhänder von verschiedenen Gerichten in Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen bestellt.
Die Sozietät bearbeitet sowohl Verbraucherinsolvenzverfahren, kleinere Regelinsolvenzverfahren als auch Großinsolvenzen mit mehreren 100 Arbeitnehmern und bis zu 15.000 Gläubigern – in einem Fall sogar bis zu 120.000 Gläubigern.
Unser Denken und Handeln ist geprägt durch das Ziel, Wirtschaftskraft und Arbeitsplätze nach Möglichkeit zu erhalten. Eine große Zahl von übertragenden Sanierungen und Firmenfortführungen vor und in der Insolvenz belegt, dass dieses Ziel in vielen Fällen erreicht werden konnte, und das in ganz unterschiedlichen Branchen.
Insolvenzplanverfahren
Einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Bearbeitung von Insolvenzplanverfahren im Sinne von §§ 217 ff. InsO. Der Gesetzgeber hat mit diesem vom Insolvenzverwalter geleiteten Vergleich eine Alternative zur Sanierung in der Insolvenz geschaffen. Gegenüber der Regelabwicklung eröffnet das Verfahren individuellere Gestaltungsmöglichkeiten und stärkt insbesondere auch die Mitbestimmungsrechte der betroffenen Gläubiger. Bereits mehrfach ist es uns gelungen, Insolvenzplanverfahren mit bis zu 2.600 Gläubigern erfolgreich umzusetzen und so eine bestmögliche Gläubigerbefriedung zu erreichen.
Zwangsverwaltung
Zudem sind wir als Zwangsverwalter an verschiedenen Gerichten tätig. In diesem Zusammenhang übernehmen wir die Verwaltung von Grundstücken mit Wohn- und Geschäftseinheiten.
Insolvenzrechtliche Beratung
Aufgrund unserer hochgradigen Spezialisierung in der Verwaltung von Unternehmensinsolvenzen können wir auch eine qualifizierte Beratung in unseren Schwerpunktbereichen anbieten. Unser Vorteil ist hierbei, dass wir die Sichtweise des Insolvenzverwalters, seine rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen, seine Ziele und Pflichten kennen.
Wir helfen Ihnen als Gläubiger, Ihre Rechte optimal und frühzeitig im Insolvenzverfahren geltend zu machen und übernehmen für Sie die Korrespondenz mit den (vorläufigen) Verwaltern und Gerichten. Wir vertreten Ihre Rechte schon mit der Insolvenzantragstellung Ihres Kunden und können so frühzeitig die Weichen für Ihre optimale Positionierung im späteren Insolvenzverfahren sicherstellen. Hierzu werden wir für Sie auch in den (vorläufigen) Gläubigerausschüssen und Gläubigerversammlungen tätig, den Exekutivgremien in allen größeren Unternehmensinsolvenzen.
Wir verteidigen Sie gerichtlich wie außergerichtlich gegen die komplexen insolvenzrechtlichen Ansprüche wie Insolvenzanfechtungsansprüche sowie Ansprüche gegen die Geschäftsführung und Gesellschafter.
Sanierungsberatung
Wir bieten die umfassende Beratung von Unternehmen, die in wirtschaftliche Schieflage geraten sind. Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam die betriebswirtschaftlichen wie rechtlichen Sanierungsmöglichkeiten und erarbeiten ein maßgeschneidertes Konzept. Im Rahmen der Sanierung mithilfe eines Insolvenzverfahrens, oder Schutzschirmverfahrens begleiten wir Sie während des Verfahrensverlaufes und stellen Ihnen bei Bedarf einen Sanierungsmanager (CRO) zur Verfügung. Wir beantragen und begleiten die Eigenverwaltung, erstellen einen Insolvenzplan oder initiieren einen M & A-Prozess im Fall einer übertragenden Sanierung.